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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Hamm, Ur­teil vom 14.03.2013, 16 Sa 763/12

   
Schlagworte: Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaub: Kündigung, Freistellung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 16 Sa 763/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.03.2013
   
Leitsätze: Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EugH zum Inhalt des Urlaubsanspruchs stellt die Freistellung des Arbeitnehmers unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche nach einer außerordentlichen fristlosen Kündigung keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers dar.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dortmund, 6 Ca 4596/11
   

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