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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Nürn­berg, Be­schluss vom 03.08.2005, 4 Ta 153/05

   
Schlagworte: Zeugnis: Geheimcode, Zeugnis: Unterschrift
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 4 Ta 153/05
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 03.08.2005
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 29.06.2005, 6 Ca 9420/03
   

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030 / 26 39 620
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Nina Wesemann
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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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zum ganzen Urteil 4 Ta 153/05