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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Be­schluss vom 09.07.2015, 3 BVL 5003/14

   
Schlagworte: Tarifvertrag
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 3 BVL 5003/14
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 09.07.2015
   
Leitsätze:
Vorinstanzen:
   

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030 / 26 39 620
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wesemann@hensche.de

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