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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 30.10.2019, 6 AZR 465/18

   
Schlagworte: Ausschlussfrist, Ausschlussfrist: AVR, Arbeitsvertragsrichtlinien, Kirche
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 465/18
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.10.2019
   
Leitsätze:

1. Vollständig in Bezug genommene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen unterliegen keiner Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

2. Sehen kirchliche Arbeitsrechtsregelungen für die Geltendmachung von Ansprüchen eine Ausschlussfrist vor, ist dies als wesentliche Vertragsbedingung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG schriftlich niederzulegen. Der pauschale Verweis auf die Geltung der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen reicht hierfür nicht aus.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2017 - 10 Ca 4540/16,
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018 - 3 Sa 144/17
   

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