Um das Angebot dieser Webseite optimal zu präsentieren und zu verbessern, verwendet diese Webseite Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Okay

HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 11.12.2001, 9 AZR 459/00

   
Schlagworte: Insolvenz, Masseunzulänglichkeit, Annahmeverzugslohn, Leistungsklage
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 459/00
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.12.2001
   
Leitsätze: Hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gem § 208 Abs 1 InsO angezeigt, so können Forderungen iSd § 209 Abs 1 Nr 3 InsO nicht mehr mit der Leistungsklage verfolgt werden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 1.02.2000, 6 Ca 4999/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2000, 5 Sa 418/00
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 9 AZR 459/00