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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Nürn­berg, Vor­la­ge­be­schluss vom 09.03.2010, 7 Sa 430/09

   
Schlagworte: Annahmeverzug, Kündigungsschutz, Annahmeverzugslohn
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 7 Sa 430/09
Typ: Vorlagebeschluss
Entscheidungsdatum: 09.03.2010
   
Leitsätze: § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG enthalten bezüglich der Anrechnung ersparter Aufwendungen unterschiedliche Regelungen, durch die Arbeitnehmer im Kleinbetrieb benachteiligt werden, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bamberg, Urteil vom 20.05.2009, 3 Ca 61/06 C
   

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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030 / 26 39 620
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wesemann@hensche.de

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