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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 17.02.2010, 7 ABR 89/08

   
Schlagworte: Jugend- und Auszubildendenvertretung, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 89/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 17.02.2010
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bochum, Beschluss vom 6.07.2007, 1 BV 6/07
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 22.02.2008, 10 TaBV 93/07
   

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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030 / 26 39 620
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Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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wesemann@hensche.de

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