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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Köln, Ur­teil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

   
Schlagworte: Arbeitszeit, Überstunden
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 9 Sa 156/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.10.2011
   
Leitsätze: Fordert der Arbeitgeber von ihm abgerechnetes und gezahltes Überstundenentgelt wegen unrichtiger Arbeitszeitangaben des Arbeitnehmers zurück, so hat er für jeden einzelnen Arbeitstag die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten sowie auch die Pausenzeiten des Arbeitnehmers darzulegen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 25.11.2011, 7 Ca 2506/10
   

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