HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Verfahrensrecht

 

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen. Gerichte für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte als Gerichte der ersten Instanz, die über den Arbeitsgerichten stehenden Landesarbeitsgerichte als zweite Instanz sowie das Bundesarbeitsgericht als Revisionsinstanz.

Insolvenzordnung (InsO)
Die Insolvenzordnung (InsO) das Insolvenzverfahren, das bei der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Unternehmen oder natürlichen Personen durchzuführen ist. Das Insolvenzverfahren dient einer möglichst gerechten Verteilung der Haftungsmasse des Insolvenzschuldners.

Zivilprozessordnung (ZPO)
Die Zivilprozessordnung (kurz: „ZPO“) regelt das Verfahren vor den Zivilgerichten in der ersten, zweiten und dritten Instanz. Sie enthält außerdem allgemeine Regeln über viele Formalitäten des Prozesses, auf andere Verfahrensordnungen verweisen.