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BAG, Ur­teil vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92

   
Schlagworte: Streik, Gleichbehandlungsgrundsatz, Streikbruchprämie
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 AZR 676/92
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.07.1993
   
Leitsätze: Die Zahlung einer Prämie an diejenigen Arbeitnehmer, die sich nicht an einem Streik beteiligen, stellt eine unzulässige Maßregelung der streikenden Arbeitnehmer dar im Sinne des Maßregelungsverbots der Nr. 1 der Vereinbarung vom 27. Mai 1991 zwischen dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. und der IG Medien. Dies gilt auch dann, wenn die Prämie schon während des Arbeitskampfs zugesagt und gezahlt wurde.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 18.03.1992, 2 Ca 480/92
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.1992, 3 Sa 473/92
   

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