HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ver­sor­gungs­zu­sa­ge

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Ver­sor­gungs­zu­sa­ge: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Sparschwein mit Aufschrift Altersvorsorge

Das vom Ar­beit­ge­ber ab­ge­ge­be­ne Ver­spre­chen von Leis­tun­gen der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung wird Ver­sor­gungs­zu­sa­ge ge­nannt.

Zu ei­ner Ver­sor­gungs­zu­sa­ge bzw. zu Maß­nah­men der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung ist der Ar­beit­ge­ber im All­ge­mei­nen nicht ver­pflich­tet. Al­ler­dings ist er, falls er den­noch - frei­wil­lig - sol­che Maß­nah­men trifft, an ei­ne Viel­zahl recht­li­cher Vor­ga­ben ge­bun­den.

In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "Be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung".

Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017

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